Ersatzversorgung
Gas Ersatzversorgung Ersatzversorgung
Ersatzversorgung für Erdgasbezug ohne Liefervertrag.
Gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadtwerke Bochum GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Netzgebiet Bochum sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie aus dem Niederdrucknetz Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Bochum von der Stadtwerke Bochum GmbH, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bochum GmbH.
- Preisblatt zur Grundversorgung und Ersatzversorgung für Haushaltskunden*
- Preisblatt für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden Gas
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Allgemeine Bedingungen des Grundversorgers, GasGVV
Die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung Gas können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
* Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (Definition gem. EnWG §3 Nr. 22)